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Allgemeine Rechtsschutzversicherung

Die Allgemeine Rechtschutzversicherung ist Bestandteil der Privaten Rechtsschutzversicherung. Weiterhin sichert die Allgemeine Rechtsschutzversicherung Sie gegen ihren Arbeitgeber ab.

Allgemeine RechtsschutzversicherungZu den Services der Allgemeinen Rechtsschutzversicherung gehört es, die Kosten eines Rechtsstreites abzusichern und Gerichtliche oder auch außergerichtliche Schadensersatzansprüche einzufordern. Dies bezieht sich auf Schadensersatzansprüche, die durch einen Schaden entstanden sind oder auch durch eine Verletzung. Bei der Verletzung handelt es sich um Schmerzensgeld, doch auch bei Seelischem zugefügtem Leid, durch Verletzung der Ehre, wird Schmerzensgeld verlangt.

Die Allgemeine Rechtsschutzversicherung sichert auch Schäden ab, die durch fortlaufende Handlungen dritter Personen entstehen könnten und im Rahmen einer Unterlassungsklage verhindert werden sollten. Dazu Zählen die Geruchsbelästigungen durch Nachbarn oder auch wiederholte Ruhestörungen der Nachbarn.

Im Rahmen der Allgemeinen Rechtsschutzversicherung werden keine Schadensansprüche Dritter Personen abgewehrt. Die Allgemeine Rechtsschutzversicherung schließt den Schutz ihrer Versicherung gegen die nicht Einhaltung eines Rechtskräftigen Vertrages mit einem Handelspartner oder auch einer nicht zeitgemäßen Lieferung einer bestellten Ware aus. Auch im Falle eines Schadens an der bestellten Ware, tritt die Allgemeine Rechtsschutzversicherung nicht ein, um ihren Schadensersatz einzufordern. Bei einem materiellen Schaden, der durch eine Haftstrafe entstanden ist und die Haftstrafe zu Unrecht verhängt wurde, haben Sie keinen Anspruch gegenüber ihrer Allgemeinen Rechtsschutzversicherung.

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